
Durch Beschluss des Stiftungsrates wurde die Stiftung Ganzheitliche Kinder- und Jugendhilfe zum 01.01.2021 auf die Förderstiftung Herzogsägmühle übertragen.
Förderstiftung Herzogsägmühle
Stiften Sie Lebensqualität für benachteiligte Mitbürgerinnen und Mitbürger
Die Förderstiftung Herzogsägmühle
- fördert den Erhalt und den Ausbau von Herzogsägmühle als Dorfgemeinschaft besonderer Art mit der Funktion eines Ortes zum Leben für diesen benachteiligten Personenkreis.
- unterstützt die Arbeit in und durch Herzogsägmühle zugunsten von Menschen mit Problemen, Krankheit oder Behinderung.
- wurde gegründet angesichts zurückgehender öffentlicher Mittel und kirchlicher Zuschüsse für soziale Aufgaben. Es erwies sich als dringend notwendig, durch die Bereitschaft und die Wohltätigkeit eines sozial engagierten Personenkreises Vermögen oder Erbschaftsgelder in eine Stiftung einzubringen.
- eröffnet Menschen, die mit Teilen ihres Vermögens auch für künftige Zeiten etwas Gutes tun möchten, eine sinngebende Möglichkeit.
- wurde am 28. September 2000 von der Regierung von Oberbayern genehmigt.
Wofür Sie stiften
Ihre Wohltätigkeit stiftet
- Lebenshilfe
zum Erwachsenwerden für benachteiligte Kinder und Jugendliche - Lebenswende
für obdachlose Frauen und Männer - Lebensbejahung
für Menschen mit seelischer Erkrankung - Lebensbewältigung
für Menschen mit Lernschwierigkeiten - Lebensfindung
durch Therapie für suchtkranke Menschen - Lebenserfüllung
für Mitbürgerinnen und Mitbürger im Alter
Durch Ihr Leben Spuren hinterlassen
In der Förderstiftung Herzogsägmühle wird Ihre finanzielle Zuwendung zur nachhaltigen Hilfe: die aus sicheren Geldanlagen erwirtschafteten Erträge werden für den Erhalt und den Ausbau unserer Dorfgemeinschaft mit den zugehörigen Wohn- und Betreuungsangeboten eingesetzt - das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und kann so dauerhaft genutzt werden.
Die Förderstiftung Herzogsägmühle ist vom Finanzamt Garmisch-Partenkirchen als gemeinnützig anerkannt.
Stiftungsverwaltung
Die Förderstiftung Herzogsägmühle wird von einem Vorstand verwaltet und von einem Stiftungsrat kontrolliert.
Vorsitzender des Stiftungsrates
Burkhard Hartmann
Stiftungsvorstand
Hans Rock und Thomas Buchner
Stiftungsaufsicht
Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung von Oberbayern.
Herzogsägmühle
Herzogsägmühle, eine Dorfgemeinschaft besonderer Art, ist Ort und Einrichtung zugleich.
Mitbürgerinnen und Mitbürger, die in anderen Orten keine Hilfe erhalten oder denen anderswo das Bürgerrecht verwehrt wird, werden bevorzugt aufgenommen. Ihnen gilt das Angebot der Verbesserung ihrer Beziehungen zu sich selbst, zu anderen Menschen und zu Gott.
Im Vergleich zu anderen Einrichtungen wohnen hier viele Mitarbeiter und Angehörige mit den Betroffenen im Ort zusammen. Durch diese Form des Zusammenlebens, die sich bis in die Freizeitgestaltung ausdehnt, wird ein Klima erzeugt, das von Gemeinschaft, Freundschaft und gegenseitiger Anerkennung geprägt ist. Herzogsägmühle ist daher "Ort", wo andere nur "Einrichtung" sind.
Weitere Informationen
zur Förderstiftung Herzogsägmühle und über Herzogsägmühle erhalten Sie beim Stiftungsvorstand
Hans Rock und Thomas Buchner
Von-Kahl-Straße 4
86971 Peiting-Herzogsägmühle
Telefon: 0 88 61 219-0
Telefax: 0 88 61 219-201
E-Mail: infoherzogsaegmuehlede
Stiftungskonto
HypoVereinsbank Garmisch-Partenkirchen
IBAN: DE28 7032 0090 0005 9691 66
BIC: HYVEDEMM654
Regelmäßige Einzahlungen helfen, das Stiftungskapital aufzustocken.
Information zu Steuervergünstigungen bei Spenden an die Förderstiftung Herzogsägmühle